Bürger-Forum
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Eine Verlegung des Flusslaufs ist laut 'Entwicklungsplan Siegmündung' nicht vorgesehen. Allerdings werden in diesem Bereich umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt. Dabei sollen auch die Uferbereiche aufgelockert und dem natürlichen Verlauf der Sieg mehr Platz eingeräumt werden. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Homepage auf der Seite 'Landschaftsschutzgebiete'.
(M. Moser)
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Die hochwasserfreie, landschaftlich reizvolle Lage (Kartenausschnitt) des Areals hinter dem Friedhof regt die Fantasie im Hinblick auf eine Bebauung an. Das Gebiet darf jedoch als Teil des Landschaftsschutzgebietes 'Rheindorfer Bach und auf dem Klosteracker und Lausacker' im Grundsatz nicht bebaut werden. Der OA ist in regelmäßigem Kontakt mit den Verantwortlichen bei der Stadtverwaltung und der Politik.
(M. Moser)
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Hier sind die Planungen vom Tiefbauamt zu 95% abgeschlossen. Der AKO ist hier ziemlich involviert. Als nächstes steht eine offizielle Bürgerversammlung durch die Stadt Bonn an, diese wird vielleicht noch im 1. Quartal 2019 stattfinden. Weitere Informationen zu diesem Thema in Kürze auf dieser Homepage.
(M. Göth, M. Moser)
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Der OA hat beim Amt für Stadtgrün nachgefragt. Lesen Sie hier die Stellungnahme von Herrn Kießling vom 18.04.2019:
„Sehr geehrte Herr Moser,
zunächst entschuldige ich mich für die verspätete Beantwortung Ihrer E-Mail.Uns ist generell immer sehr viel daran gelegen Baumstandorte im Stadtgebiet zu erhalten oder neu zu pflanzen.
So ist sind auch die Neupflanzungen in der Werftstraße vorgesehen.
Der Sachstand in der Werftstraßen stellt sich zurzeit wie folgt dar.
Zur Umsetzung der Neu- bzw. Ersatzpflanzungen im Stadtgebiet sollen zwei Fachkräfte eingesetzt werden. Nach Einstellung der Mitarbeiter wird unter Berücksichtigung der Einarbeitungszeit unmittelbar mit der Umsetzung der Einzelmaßnahmen begonnen. Die Pflanzungen werden dann schwerpunktmäßig in den Pflanzperioden 2019/2020 sowie 2020/2021 vorgenommen. Die Neupflanzungen in der Werftstraße haben dabei erste Priorität, sodass mit dem Beginn der Maßnahmen in der Pflanzperiode Herbst 2019 / Frühjahr 2020 zu rechnen ist.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
In der Hoffnung Sie haben Verständnis für diese Entscheidung, verbleibe ich
Mit freundlichem Gruß“
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Ein Fütterungsverbot und entsprechende Hinweisschilder hat der Orstausschuss schon wiederholt bei der zuständigen Behörde angeregt. In Bonn gibt es aber derzeit kein Fütterungsverbot, die Einführung wird derzeit in den politischen Gremien geprüft. Bei Einführung würden Schilder ("Füttern verboten") an der Fähre aufgestellt, Verstöße könnten dann sanktioniert werden (z. B. mit einem Bußgeld).
(Moser)
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Stellungnahme von Herrn Ludwig, Amt 66 (Tiefbauamt) vom 28. März 2019
Betreff: Grünüberwuchs an der Rheindorfer Burg 70, 53117 Bonn
Sehr geehrter Herr von Halle,
ich habe mir gestern mit einem Kollegen der Straßenunterhaltung die Situation vor Ort angesehen: was den Zustand der Hecke angeht, ist er für das Tiefbauamt akzeptabel, weil die Hecke zweimal im Jahr fachgerecht beschnitten wird und nur minimal in den öffentlichen Straßenraum ragt. Auch ein Rückschnitt auf die Grundstücksgrenze würde die Situation nicht deutlich verbessern. Das könnte allenfalls ein Entfernen bzw. Rückschnitt auf 50 cm Höhe erreichen. Solche Maßnahmen – falls überhaupt möglich – können jedoch nicht durch das Tiefbauamt veranlasst werden.
Bei der Straße selbst handelt es sich um eine Fahrradstraße, für die ja besondere Regelungen (auch bezüglich der Geschwindigkeit) gelten, auf jeden Fall natürlich § 1 der StVO „gegenseitige Rücksichtnahme“. Zudem ist die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge aller Art (Ausnahme Anlieger) verboten. Hier – wie überall – müssen sich alle Verkehrsteilnehmer der Situation entsprechend verhalten. Aus Sicht des Tiefbauamts ist hier nichts Weiteres zu veranlassen.
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