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Mitgliedschaft im Ortsausschuss Bonn-Graurheindorf

 

Werden auch Sie Mitglied im Ortsausschuss und gestalten Ihren Heimat-Ort mit.

 

Wir lieben unser Dorf, alle Aktivitäten werden von den ehrenamtlich agierenden Mitgliedern des Ortsausschusses gern in ihrer Freizeit geleistet. Ohne dieses Engagement wäre unser Stadtteil um vieles ärmer und viele unserer Mitbürger wären enttäuscht über den Verlust von Traditionen und Einflussnahme gegenüber Politik und Verwaltung.

Natürlich können wir es nicht jedem recht machen und auch nicht alles, was wir uns vorgenommen haben, konnte aus verschiedenen Gründen zu unserer Zufriedenheit umgesetzt werden. Dennoch verfolgen die Mitglieder des Ortsausschusses weiterhin mit ganzer Kraft die selbst definierten Ziele (siehe Satzung).

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Um diese vielfältigen Ziele zu verwirklichen, reicht die ehrenamtliche Kapazität des Vorstandes im Ortsausschuss allein nicht aus. Vielmehr sind alle Graurheindorfer/innen gefordert, an dem Erhalt unseres Brauchtums sowie bei der Ortsteilentwicklung aktiv mitzuwirken. Der Vorstand freut sich daher über eine konstruktive Mitarbeit, die ihn nach innen stärkt und nach außen unterstützt.

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Wer am Ortsgeschehen interessiert ist und etwas bewegen möchte, wird Mitglied im Ortsausschuss. Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei. Der Mitgliedsantrag kann hier bequem ausgefüllt und gedruckt werden aus.

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Mit der Mitgliedschaft im Ortsausschuss besitzt jede Bürgerin und jeder Bürger ein Stimmrecht und hat das Wahlrecht, auf den Mitglieder-Versammlungen den Vorstand zu wählen oder ggf. selbst gewählt zu werden.

 

Am 12. August 2013 wurde der Verein unter der Vereinsregisternummer VR9718 durch das Amtsgericht Bonn in das Vereinsregister eingetragen.

 

Wichtig wurde die Vereinsgründung, weil die Mitglieder ohne Verein ein sehr großes Haftungsrisiko bei durchgeführten Veranstaltungen eingegangen sind. Wären einzelne Veranstaltungen in einem finanziellen Desaster geendet oder wären Ansprüche Dritter bzgl. Schadenersatzforderungen an den Ortsausschuss gestellt worden, so hätten die Mitglieder des Ortsausschusses mit ihrem privaten Vermögen gehaftet.

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Bonn-Graurheindorf, den 04. Juli 2013

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